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News | 11.12.2025

Neue CBAM Vorgaben

Wichtige Änderungen ab 1. Januar 2026
Ab 2026 gilt der EU-CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) vollständig.
 
Für CO₂-intensive Importprodukte – u. a. Schrauben, Muttern und Scheiben – müssen künftig Emissionen gemeldet und CBAM-Zertifikate erworben werden.
 
Wir weisen daher ab 01.01.2026 die CO₂-Mengen je Position aus. Die tatsächlichen CBAM-Kosten erscheinen ab dem 2. Quartal 2026 separat auf unseren Rechnungen.
 
Auch eigene Importe aus Nicht-EU-Ländern können betroffen sein.
 
Das vollständige Informationsschreiben finden Sier hier.
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