Ab 2026 gilt der EU-CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) vollständig.
Für CO₂-intensive Importprodukte – u. a. Schrauben, Muttern und Scheiben – müssen künftig Emissionen gemeldet und CBAM-Zertifikate erworben werden.
Wir weisen daher ab 01.01.2026 die CO₂-Mengen je Position aus. Die tatsächlichen CBAM-Kosten erscheinen ab dem 2. Quartal 2026 separat auf unseren Rechnungen.
Auch eigene Importe aus Nicht-EU-Ländern können betroffen sein.
Das vollständige Informationsschreiben finden Sier
hier.